Amt Barop
Das Amt Barop wurde 1874 gebildet. 1888 wurden die Ämter Wellinghofen und Kirchhörde abgetrennt. 1929 wurde das Amt infolge der Eingemeindung nach Dortmund aufgelöst.
Bildung
Amtsangehörige Gemeinden
1874 wurde das Amt Barop neu gebildet aus zwölf Gemeinden des Kreises Dortmund, von denen
aus dem zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Amt Hörde stammten und
aus dem Amt Lütgendortmund.
Grenzen
Das Amt Barop grenzte (im Uhrzeigersinn)
- im Norden an die amtsfreie, ab 1875 kreisfreie Stadt [[w:Geschichte der Stadt Dortmund#19. Jahrhundert: Industrielle Revolution und Aufstieg zur Großstadt|Dortmund}}
- im Osten an die amtsfreie Stadt Hörde und die Ämter Aplerbeck und Westhofen, Kreis Dortmund
- im Süden an den Kreis Hagen
- im Westen an das ebenfalls neu gebildete Amt Annen, Kreis Dortmund
- im Nordwesten an das Amt Lütgendortmund, Kreis Dortmund
Kreiszugehörigkeit
Der Kreis Dortmund wurde 1875 in Landkreis Dortmund umbenannt.
Am 1. April 1887 wurde das Amt Barop vom Landkreis Dortmund abgetrennt und bildete zusammen mit den Ämtern Annen, Aplerbeck und Westhofen sowie den Städten Hörde und Schwerte den neuen Kreis Hörde, ab 1911 in Landkreis Hörde umbenannt.
Amtsverwaltung
Amtmann dieses "älteren" Amtes Barop war zeit seines Bestehens Oskar Freiherr von Steinaecker.
Ihm zur Seite standen mehrere Beigeordnete, ein Sekretär und drei Polizeibeamte.
Für kommunale Angelegenheiten diente die Amtsversammlung als „Parlament“, bestehend aus dem Amtmann, den 12 Gemeindevorstehern, 2 Gutsbesitzern und 26 Amtsverordneten (von den Gemeindeversammlungen je nach Einwohnerzahl gewählt, z.B. 6 für Kirchhörde, 1 für Persebeck).
Von der Amtsverwaltung verwendete Dienstsiegel
Teilung 1888
Am 1. Juli 1888 schieden Hacheney, Lücklemberg, Niederhofen, Wellinghofen und Wichlinghofen aus dem Amt Barop aus und bildeten das neue Amt Wellinghofen. Gleichzeitig schieden auch Kirchhörde und Rüdinghausen aus dem Amt aus und bildeten das neue Amt Kirchhörde.
Übrig blieben
- Barop
sowie
- Menglinghausen
- Persebeck
- Salingen
- Eichlinghofen
die am 10.08.1921[1] nach Barop eingemeindet wurden, wodurch das Amt Barop zuletzt nur noch aus der Gemeinde Barop bestand.
Eingemeindung nach Dortmund
Mit dem Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets vom 29. Juli 1929 wurde der Landkreis Hörde aufgelöst (§ 45), die Landgemeinde Barop in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Dortmund eingegliedert (§ 46) und das Amt Barop aufgelöst (§ 47).